Planen & Gestalten
Anleitung verfassenWas ist ein Bebauungsplan?

Verfasst von: schaumi

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Schritt 1: B-Plan Deutschland
Qelle: de.wikipedia.org/wiki/Bebauungsplan
Schritt 2: B-Plan Oberösterreich
Bebauungsplan
Quelle: www.land-oberoesterreich.gv.at
Jede Gemeinde hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch Verordnung Bebauungspläne zu erlassen, soweit dies zur Sicherung einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung oder zur Erreichung eines möglichst wirksamen Umweltschutzes erforderlich ist. Bebauungspläne dürfen dem Flächenwidmungsplan nicht widersprechen.
Zuständige Planungsbehörde für diese Aufgabe der örtlichen Raumordung ist der Gemeinderat. Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung durch die Landesregierung ist erforderlich, wenn durch den Bebauungsplan oder dessen Änderung, überörtliche Interessen im besonderen Maß berührt werden.
Rechtsgrundlage hiefür ist das Oö. Raumordnungsgesetz 1994 in der geltenden Fassung.
Der Bebauungsplan legt die räumliche Verteilung der Gebäude und sonstigen Anlagen sowie deren Erschließung fest. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine gegenseitige Beeinträchtigung möglichst vermieden wird. Auch ist auf die Aspekte des Orts- und Landschaftsbildes und Erfordernisse des Umweltschutzes (ökologische Bauformen, Solaranlagen) besonders Bedacht zu nehmen.
Der Bebauungsplan hat als Mindestinhalt auszuweisen und festzulegen:
- Abgrenzung des Planungsgebietes, Lage im Gemeindegebiet
- Widmungen lt. Flächenwidmungsplan, überörtlichen Planungen
- Fluchtlinien
- Gebäudehöhe
- Verlauf und die Breite der Verkehrsflächen
- Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Energieversorgung
- bestehende Bauten und Anlagen
Darüber hinaus kann der Bebauungsplan weitere Festlegungen treffen (z.B. Größe der Bauplätze, äußere Gestalt von Bauten und Anlagen, Zu- und Ausfahrtsverbot, Abstellplätze, Bepflanzung, abzutragende Gebäude und Anlagen, etc.)
Die planliche Darstellung des Bebauungsplanes hat grundsätzlich im Maßstab 1: 1000 zu erfolgen und ist in der Planzeichenverordnung für Bebauungspläne geregelt.
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