Ein fester Untergrund und genügend große Stapelsteine um ein einsinken und somit eine Schräglage des Stapels zu verhindern.
Möglichst freie Lage des Lageplatzes damit die Luftbewegung ungehindert statt finden kann.
Stapelhöhen dürfen 4m nicht übersteigen. Sonst besteht die Gefahr dass der Stapel umkippt.
Stapel sollen 50cm Bodenfreiheit haben, damit kein Spritzwasser zum Stapel gelangen kann --> verminderung von Pilzbefall
Der Abstand der Stapelsteine richtet sich nach der Dicke der Schnittware. Das Schnittholz soll auf keinen Fall durchhängen!